Schimmelbefall – Wer ist Schuld?
SCHIMMELTEUFEL© Informationen rund ums Thema Schimmel.
Schimmel im Haus. Wer ist schuld? Wer übernimmt die Kosten? Wir zeigen ihnen wie es geht.
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Tritt Schimmel in der Wohnung auf, führt dies oft zum Streit zwischen Mieter und Vermieter.
Wer trägt die Verantwortung und kommt für die Sanierungskosten auf?
Aufgrund der zumeist gegensätzlichen Beschuldigungen von Vermieter und Mieter, kommt es nicht selten zu einem gerichtlichen Beweissicherungsverfahren. In einem solchen Fall, bestimmt ein vom Gericht bestellter Sachverständiger die Schadensursache. Kommt es zum Prozess, wird das erstellte Gutachten als Beweismittel verwertet. Kündigt sich ein Vermieter mit einem Sachverständigen für eine Wohnungsbesichtigung an, kann der Mieter einen unabhängigen Zeugen hinzuziehen.
Rechtliche Situation Vermieter
Als Vermieter sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, Ihre Mietsache in einem einwandfreien also nicht gesundheitsgefährdenden Zustand zu übergeben. Sind Ihnen Mängel bei Vertragsbeginn bekannt, müssen Sie den Mieter grundsätzlich schriftlich darauf hinweisen. Es ist außerdem sinnvoll dem Mietvertrag die Richtlinien für korrektes Lüften beizulegen. Der Mieter muss expliziert darauf hingewiesen werden, sollten bauliche Änderungen (Isolierfenster, etc.) vorgenommen worden sein, die Einfluss auf das situationsgerechte Heiz- und Lüftverhalten haben.
Ein Schimmelbefall ist nur dann vom Mieter selbst zu vertreten, sollte er durch nicht ausreichendes Heizen und Lüften dafür sorgen, das der Mangel nicht vermieden wird. Steht einwandfrei fest, dass ursächlich für den Schimmelbefall falsches Lüft- und Heizverhalten des Mieters ist, können Sie Ihren Mieter unverzüglich schriftlich zur Behebung des Schadens auffordern. In diesem Fall trägt der Mieter die Kosten für die Sanierung. Ändert Ihr Mieter sein Heiz- und Lüftverhalten nicht, haben Sie nun das Recht eine Vertragskündigung anzudrohen.
Rechtliche Situation Mieter
Zum situationsgerechten Heizen und Lüften, sind Sie als Mieter prinzipiell verpflichtet. Haben Sie einen Schimmelschaden festgestellt und sind sich sicher richtig geheizt und gelüftet zu haben, müssen Sie dem Vermieter umgehend eine schriftliche Mietmängelanzeige zukommen lassen. In dieser Mängelanzeige haben Sie die Möglichkeit eine Frist zur Beseitigung des Schadens zu setzen. Außerdem können Sie, sollte die Frist nicht eingehalten werden, eine Mietminderung ankündigen.
Wer muss was beweisen?
Kommt es zum Streifall, muss der Vermieter beweisen, dass nicht die Beschaffenheit seines Gebäudes oder seiner Eigentumswohnung (ausreichend dicke Außenwände, fachgerechte Dämmung, etc.) ursächlich für den Befall ist, sondern falsches Heiz- und Lüftverhalten. Sind Baumängel nicht der Grund für den Befall, muss nun der Mieter seinerseits beweisen, dass der Schimmelbefall nicht durch eigene Pflichtverletzung entstanden ist. Ist das Ergebnis hierbei nicht eindeutig, muss der Vermieter beweisen, dass die Ursache aus dem Miet- und nicht aus seinem Pflichtenbereich kommt.
Sie als Mieter müssen das Vorliegen des Mangels, also des Schimmelbefalls, und die Beeinträchtigung Ihrer Wohnbereiche nachweisen. Unser geschultes Fachpersonal der Schimmelteufel© Partnerbetriebe hilft Ihnen professionell und zuverlässig die Ursache für den Schimmelbefall zu finden. Das garantieren wir.
Schimmelpilzbefall muss unbedingt sofort dem Vermieter gemeldet werden!
Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbefall in Ihrer Wohnung, müssen dem Vermieter sofort gemeldet und deren Beseitigung gefordert werden. Der Vermieter ist sowohl verpflichtet den Schimmelbefall, als auch den für den Schimmel ursächlichen Feuchteschaden zu beheben.
Erst wenn die Ursache für den Schimmelpilz erkannt und behoben wurde, ist er dauerhaft entfernt. Mit einfachem überstreichen der befallenen Wände Ihrer Wohnung ist Ihnen nicht geholfen, der Schimmel wächst wieder nach.
Unsere zertifizierten Schimmelteufel© Fachbetriebe, ermitteln die Ursache von Schimmelpilzbefall. Wir beseitigen dieses Problem professionell und sicher. Schimmelbeseitigung durch Schimmelteufel© Fachbetriebe ist dauerhaft und fachgerecht.
Sie vermuten Schimmelpilz in Ihrer Wohnung?
Melden Sie den Schaden sofort! Neben der Bekämpfung des Schimmels, sichern Sie sich mit einer Sofortmeldung mögliche Folgeansprüche gegenüber Ihrem Vermieter. Ein Folgeanspruch ist z.B. nicht selten eine Mietminderung.
Wir stellen Ihnen nachfolgend ein Muster für eine Mängelanzeige zur Verfügung, um den Befall bei Ihrem Vermieter anzuzeigen.
Rechtlicher Hinweis
Bei diesem Mustertext handelt es sich lediglich um eine Formulierungshilfe, die in jedem Einzelfall möglichst nach entsprechender Beratung durch einen Rechtsanwalt angepasst werden muss. Jedwede Verwendung dieses Textes geschieht auf eigenes Risiko und unter jeglichem Haftungsausschluss des Autors und des Seitenbetreibers.
MÄNGELANZEIGE
Frau/Herrn
...........
.....................
......... .....................
Mietwohnung Objekt: ..........., ...........
Sehr geehrte(r) Frau/Herr ...........,
in der von mir gemieteten Wohnung sind folgende Mängel aufgetreten:
Beschreibung der Mängel. Möglichst konkret .........
Diese Mängel bestehen seit dem ....... (Datum). Die durch diese Mängel eingetretene Minderung des Mietzinses bewerte ich mit EUR ...... (Betrag). In Höhe dieses Betrages werde ich ab sofort die von mir geschuldete Monatsmiete bis zur Behebung der Mängel mindern. Für die bereits zurückliegende Zeit rechne ich mit einem Rückerstattungsanspruch infolge der eingetretenen Mietminderung/überzahlter Miete in Höhe von monatlich EUR ........ (Betrag) für die Zeit ab dem ........ (Datum) auf.
Mit freundlichen Grüßen,
(Ort, Datum, Unterschrift) ..........., ..........., ............................
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